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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1934/19

Gesetze: SGB 5 § 5 Abs. 1 Nr. 13; SGB 5 § 5 Abs. 11; AufenthG § 5

Leitsatz

Leitsatz:

Eine ehemalige deutsche Staatsangehörige, die jetzt die kanadische Staatsangehörigkeit besitzt und ihren Wohnsitz (wieder) in Deutschland hat, ist nicht gemäß § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Fundstelle(n):
XAAAH-40925

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