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BGH Urteil v. - VI ZR 12/19

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 8 Abs 1 MRK

Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Anwalts: Anspruch auf Unterlassung einer Wortberichterstattung

Leitsatz

1. Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens.

2. Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

3. Zu dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hier: Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:261119UVIZR12.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 770 Nr. 11
CAAAH-40971

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