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BGH Beschluss v. - VI ZR 215/19

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Berufungszurückweisung vor Ablauf der vom Gericht gesetzten Stellungnahmefrist zum Hinweisbeschluss

Leitsatz

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfG, - 2 BvR 402/60, BVerfGE 12, 110, 113).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:191119BVIZR215.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 935 Nr. 13
NJW-RR 2020 S. 248 Nr. 4
VAAAH-41056

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