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BGH Urteil v. - I ZR 19/19

Gesetze: § 49b Abs 2 S 1 BRAO, § 4 Abs 2 S 2 Halbs 1 RDGEG, § 34d Abs 2 S 2 GewO, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 4 UKlaG

Wettbewerbsverstoß: Vereinbarung eines Erfolgshonorars für einen Versicherungsberater bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

Tatbestand

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverein für Versicherte und als qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG in die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste eingetragen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:021019UIZR19.19.0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2020 S. 144
AAAAH-41063

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