Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum in Rechtsform einer GmbH - Streitigkeiten aufgrund einer Bürgschaftserklärung - zulässiger Rechtsweg - Auswechslung eines Gesellschafters durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nach dem Umwandlungsgesetz - Ende der Mithaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters nach fünf Jahren
Leitsatz
1. Für Streitigkeiten aufgrund einer Bürgschaftserklärung, die für Forderungen der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen gegen ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einem der Gesellschafter abgegeben wurde, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
2. Bei einer durch Ausgliederung und Übernahme vorgenommenen Auswechslung eines Gesellschafters endet die Mithaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für die von ihm abgegebene Bürgschaftserklärung gemäß den Regelungen des Umwandlungsgesetzes nach fünf Jahren.