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Landesamt für Steuern Niedersachsen - S 2230- 1142-St 282

§ 13 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Aktivierung von Forderungen § 5 EStG

Zeitpunkt der Aktivierung der auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Hilfsprogramme der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen gewährten Ansprüche auf Dürrehilfe 2018/2019

Aufgrund der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Hilfsprogramme der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, wurde auch für niedersächsische Landwirte ein Dürrehilfsprogramm (s. a. Verwaltungsvereinbarung vom , abrufbar unter Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Portal Förderung, Startseite/Förderung/Dürre-Hilfsprogramm) erlassen.

Für die Gewährung der Hilfen sind das Ausmaß der Schäden im Wirtschaftsjahr 2018/2019 sowie der Vermögensverhältnisse am Stichtag maßgebend. Die Landwirte konnten die Anträge auf die Dürrehilfe in der Zeit vom 1. bis stellen. Nach Abschluss der Verwaltungskontrolle erhielten die Antragsteller einen Bescheid über die Höhe der Billigkeitsleistung. Die Landwirte erhielten zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 v. H. der Antragssumme. Die Gewährung der Billigkeitsleistun...

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