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BGH Beschluss v. - EnVR 66/18

Gesetze: § 79 Abs 2 EnWG, § 3 Nr 24a EnWG, § 20 Abs 1d S 1 EnWG

Anschluss mehrerer Reihenhäuser an öffentliches Netz der allgemeinen Energieversorgung als Kundenanlage

Leitsatz

Netze BW

Richtet sich die Beschwerde gegen eine Entscheidung der nach Bundesrecht zuständigen Bundesnetzagentur, ist eine Landesregulierungsbehörde nicht nach § 79 Abs. 2 EnWG am Verfahren beteiligt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:121119BENVR66.18.0

Fundstelle(n):
WM 2020 S. 901 Nr. 19
KAAAH-41307

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