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BAG Urteil v. - 6 AZR 533/18

Gesetze: § 37 SGB 6, § 236a SGB 6, § 164 Abs 2 SGB 9 2018, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, Art 157 Abs 2 AEUV, § 1 TVG, § 3 Abs 2 AGG

TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

Leitsatz

Der in § 17 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw vorgesehene Anspruchsausschluss ist unwirksam, soweit er bei schwerbehinderten Beschäftigten die Ausgleichszahlung gemäß § 11 TV UmBw bereits ab dem Zeitpunkt entfallen lässt, ab dem diese vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit zum Bezug einer ungekürzten Altersrente (§§ 37, 236a SGB VI) haben. § 17 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw benachteiligt schwerbehinderte Menschen wegen ihrer Schwerbehinderung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:050919.U.6AZR533.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 435 Nr. 8
VAAAH-41513

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