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BAG Urteil v. - 3 AZR 429/18

Gesetze: § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 3 BGB, § 50 BetrVG, BetrAVG

Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang - dreistufiges Prüfungsschema

Leitsatz

Beruht die Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung auf einer Betriebsvereinbarung beim Veräußerer eines Betriebs, so ist im Fall eines Betriebsübergangs die Ablösung dieser Betriebsvereinbarung durch eine beim Erwerber bestehende Gesamtbetriebsvereinbarung zu diesem Regelungsgegenstand wie sonst auch an den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema präzisiert, zu überprüfen. Gleiches gilt im Fall des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, der teleologisch zu reduzieren ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:221019.U.3AZR429.18.0

Fundstelle(n):
DB 2019 S. 15 Nr. 43
WM 2020 S. 427 Nr. 9
ZIP 2019 S. 87 Nr. 45
ZIP 2020 S. 571 Nr. 12
PAAAH-41515

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