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BAG Urteil v. - 1 AZR 386/18

Gesetze: § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 3 BGB, § 77 Abs 6 BetrVG, § 1 Abs 1 TVG, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG

Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen - vollständige Leistungseinstellung

Leitsatz

1. Die bei einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis transformierten Inhaltsnormen einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung sind kündbar, wenn der Betriebserwerber deren finanzielle Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen will.

2. Die zum Zwecke der vollständigen Leistungseinstellung zulässige Kündigung durch den Betriebserwerber ist gegenüber dem in seinem Betrieb gebildeten Betriebsrat zu erklären.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:191119.U.1AZR386.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 435 Nr. 8
NJW 2020 S. 10 Nr. 10
NJW 2020 S. 1243 Nr. 17
ZIP 2020 S. 336 Nr. 7
ZAAAH-41516

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