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BGH Urteil v. - IV ZR 54/19

Gesetze: § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 Halbs 2 VersAusglG

Auslegung des Tenors eines Versorgungsausgleichsbeschlusses betreffend eine betriebliche Altersversorgung: Berücksichtigung der Auskunft einer Pensionskasse über die Beschränkung des Risikoschutzes auf die Altersversorgung

Leitsatz

Hat der Versorgungsträger in seiner Auskunft gegenüber dem Familiengericht von der Möglichkeit der Beschränkung des Risikoschutzes auf die Altersversorgung unter Ausschluss der Todesfallleistung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbsatz 2 VersAusglG Gebrauch gemacht, kann diese Auskunft bei der Auslegung des Tenors eines familiengerichtlichen Beschlusses, der keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, berücksichtigt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:220120UIVZR54.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 10
WM 2020 S. 345 Nr. 7
SAAAH-41527

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