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BGH Urteil v. - IX ZR 61/19

Gesetze: § 249 BGB, § 675 BGB, § 287 ZPO, § 22 Nr 2 EStG, § 23 EStG

Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflicht auf eine notwendige Einschaltung eines Steuerberaters bei Beratung zu einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung; Kostenersatz für ein Wertgutachten für ein steuerlich relevantes Grundstück; Einwand der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

Leitsatz

1. Berät ein Rechtsanwalt eine Mandantin im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, hat er sie auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen, sofern sich bei sachgerechter Bearbeitung wegen der Übertragung von Grundeigentum eine steuerliche Belastung nach § 22 Nr. 2, § 23 EStG aufdrängen kann und er zu einer steuerrechtlichen Beratung nicht bereit oder imstande ist.

2. Der durch eine fehlerhafte steuerliche Beratung verursachte Schaden umfasst die Kosten eines von dem Mandanten eingeholten Wertgutachtens, mit dessen Hilfe ein geringerer Verkehrswert eines für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Grundstücks nachgewiesen und die Steuerlast verringert werden kann.

3. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt nicht, wenn der vernünftigerweise einzuschlagende Weg die Mitwirkung eines Dritten voraussetzt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:090120UIXZR61.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 559 Nr. 5
DB 2020 S. 446 Nr. 9
DStR 2020 S. 893 Nr. 17
DStRE 2020 S. 1275 Nr. 20
HFR 2020 S. 570 Nr. 6
NJW 2020 S. 1139 Nr. 16
NJW 2020 S. 8 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2020 S. 525
WM 2020 S. 551 Nr. 12
NAAAH-41533

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