Duldungsbescheid bei bestandskräftiger Vorbehaltsfestsetzung ohne zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG rechtmäßig
Leitsatz
NV: Ein Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung nach dem AnfG zu dulden, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten, wenn die Steuerfestsetzung rechtsbeständig ist, auch wenn sie noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom - VII R 21/18, BFHE 262, 335, BStBl II 2019, 299).