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BFH Urteil v. - XI R 17/19 (XI R 7/16)

Gesetze: UstG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; UstG § 19 Abs. 1 und Abs. 3; UstG § 25a Abs. 1 und Abs. 3; MwStSystRL Art. 288 Satz 1 Nr. 1; MwStSystRL Art. 315;

Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.231019.XIR17.19.0

Fundstelle(n):
HFR 2020 S. 558 Nr. 6
NAAAH-41572

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