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Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen; Anwendung des - (BStBl 2020 II S. 106 )
Bezug: BStBl 2013 I S. 728
Bezug: BStBl 2020 II S. 106
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Bezug: BStBl 2013 II S. 395
Bezug: BStBl 2013 II S. 398
Mit Urteilen vom - VI R 32/18, VI R 21/17 (NV) und VI R 40/17 (NV) - hat der BFH seine Rechtsprechung zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des Einkommensteuergesetzes enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung, wonach die jeweilige Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung), geändert.
Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach der nur freiwillige Arbeitgeberleistungen, also Leistungen, die der Arbeitgeber arbeitsrechtlich nicht schuldet, zusätzlich in diesem Sinne erbracht werden konnten ( - BStBl 2013 II S. 395, und - VI R 55/11 - BStBl 2013 II S. 398, als Rechtsprechungsänderung zum - BStBl 1998 II S. 518).
Nunmehr verneint der BFH, dass bestimmte Steuervergünstigungen für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung sei nur, dass der verwendungsfreie Arbeitslohn ...