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BGH Urteil v. - VI ZR 20/19

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK

Schutzbereich des allgemeines Persönlichkeitsrechts: Kurze Wiedergabe eines eines Anwaltsschreibens in einer Presseveröffentlichung; Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Leitsatz

1. Zur kurzen Wiedergabe des Inhalts eines Anwaltsschreibens ohne wörtliche Zitate in einer Presseveröffentlichung.

2. Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:261119UVIZR20.19.1

Fundstelle(n):
NJW-RR 2020 S. 367 Nr. 6
ZAAAH-41675

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