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BAG Beschluss v. - 1 ABR 22/18

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 5 ArbSchG, § 3 Abs 1 S 1 ArbSchG, § 3 Abs 1 S 2 ArbSchG, § 76 BetrVG

Einigungsstellenspruch - Betrieblicher Gesundheitsschutz

Leitsatz

Einer Einigungsstelle kann im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht gleichzeitig der Regelungsauftrag zur Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung iSv. § 5 ArbSchG und zur Regelung erforderlicher Schutzmaßnahmen iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG sowie deren Wirksamkeitskontrolle iSv. § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG übertragen werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:191119.B.1ABR22.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 435 Nr. 8
AAAAH-41867

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