Kostenübernahmeanspruch einer Vertrauensperson bei Rechtsstreit um ihren disziplinaren Schutzstatus
Leitsatz
Wendet sich eine Vertrauensperson mit einer vorgerichtlichen Beschwerde gegen die Missachtung ihres disziplinaren Schutzstatus aus § 15 Abs. 2 WDO, kann sie die Übernahme der notwendigen Rechtsanwaltskosten von ihrer Dienststelle nach § 8 Abs. 4 SBG beanspruchen.