Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 2 WD 29/18

Gesetze: § 7 SG, § 13 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 46 Abs 2 S 1 Nr 2 SG, § 21 StGB, § 267 Abs 1 StGB, § 269 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 4 StGB, § 58 Abs 3 Nr 2 WDO 2002, § 84 Abs 2 WDO 2002

Disziplinare Höchstmaßnahme bei versuchtem Erschleichen des Berufssoldatenstatus

Leitsatz

1. Versucht ein Soldat über die Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis zu täuschen, ist nach der Wertung des § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SG die disziplinare Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

2. Wird zu diesem Zweck die E-Mail eines Dritten über die Abnahme von Prüfungsleistungen manipuliert, kann zugleich eine strafbare Verfälschung beweiserheblicher Daten im Sinne von § 269 Abs. 1 StGB vorliegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:051219U2WD29.18.0

Fundstelle(n):
WAAAH-42058

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank