Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 1/18

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5;

Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz

NV: Aufwendungen für eine Wohnung sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nur dann als vorab entstandene Werbungskosten einer doppelten Haushaltsführung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige endgültig den Entschluss gefasst hat, die Wohnung zukünftig im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung zu nutzen. Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.231019.VIR1.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 354 Nr. 4
DStZ 2020 S. 227 Nr. 7
EStB 2020 S. 171 Nr. 5
HFR 2020 S. 342 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2020 S. 439
CAAAH-42095

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank