Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über unzulässiges Wohnungsvermietungsmodell in Großstadt
Leitsatz
1. Ein nicht mit Strafe bedrohtes rechtswidriges Verhalten einer der Öffentlichkeit nicht bekannten Person kann etwa wegen seiner Art, seines Umfangs und seiner Auswirkungen auf gewichtige Belange der Gesellschaft von so erheblicher Bedeutung für die Öffentlichkeit sein, dass das Recht am eigenen Bild hinter dem Öffentlichkeitsinteresse zurückzutreten hat.
2. Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, das die rechtswidrige Untervermietung von Wohnraum an sogenannte Medizintouristen zum Gegenstand hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:171219UVIZR504.18.0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 2032 Nr. 28 VAAAH-42229