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BSG Urteil v. - B 14 AS 50/18 R

Gesetze: § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 34 Abs 1 S 3 SGB 2 vom , § 34 Abs 3 S 2 Halbs 2 SGB 2 vom , Art 11 Abs 1 GG, Art 11 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens - Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses im Ausland zwecks Einreise ins Bundesgebiet nach Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ausübung des Grundrechts auf Freizügigkeit - Zulässigkeit einer isolierten Feststellung zur Sozialwidrigkeit in einem Grundlagenbescheid

Leitsatz

1. Jobcenter sind ermächtigt, vor der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten eine isolierte Feststellung zur Sozialwidrigkeit zu treffen.

2. Die Aufgabe einer Beschäftigung im Ausland wegen des Umzugs eines deutschen Staatsangehörigen ins Bundesgebiet ohne vorherige Sicherung des Lebensunterhalts ist nicht sozialwidrig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:290819UB14AS5018R0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 1990 Nr. 27
KAAAH-42237

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