Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens - Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses im Ausland zwecks Einreise ins Bundesgebiet nach Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ausübung des Grundrechts auf Freizügigkeit - Zulässigkeit einer isolierten Feststellung zur Sozialwidrigkeit in einem Grundlagenbescheid
Leitsatz
1. Jobcenter sind ermächtigt, vor der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten eine isolierte Feststellung zur Sozialwidrigkeit zu treffen.
2. Die Aufgabe einer Beschäftigung im Ausland wegen des Umzugs eines deutschen Staatsangehörigen ins Bundesgebiet ohne vorherige Sicherung des Lebensunterhalts ist nicht sozialwidrig.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:290819UB14AS5018R0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 1990 Nr. 27 KAAAH-42237