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BGH Beschluss v. - 4 StR 158/19

Gesetze: § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO

Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz Antrags des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchherabsetzung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:211119B4STR158.19.1

Fundstelle(n):
BAAAH-42402

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