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BSG Urteil v. - B 12 R 9/19 R

Tatbestand

Die Klägerin, mittlerweile eine aus einer GmbH hervorgegangene GmbH & Co KG, wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung der beklagten DRV Bund über 59 533,32 Euro für den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2013 wegen Versicherungspflicht ihres zu 1. beigeladenen GmbH-Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:190919UB12R919R0

Fundstelle(n):
ZAAAH-42407

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