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BFH Urteil v. - VIII R 29/16

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2

Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige Ehegatten, die mit den Kindern am Beschäftigungsort leben

Leitsatz

NV: Für beiderseits berufstätige Ehegatten, die mit ihren Kindern am Beschäftigungsort in einer familiengerechten Wohnung leben, ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zu bestimmen. Danach gilt die Vermutung, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen unter diesen Umständen in der Regel an den Beschäftigungsort verlagert, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird. Der Steuerpflichtige kann Umstände des Einzelfalls darlegen, die entgegen der Regelvermutung auf Grundlage der erforderlichen Gesamtwürdigung für einen Lebensmittelpunkt außerhalb des Beschäftigungsorts sprechen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.011019.VIIIR29.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 349 Nr. 4
DStR 2020 S. 430 Nr. 9
DStRE 2020 S. 372 Nr. 6
DStZ 2020 S. 228 Nr. 7
HFR 2020 S. 443 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2020 S. 529
SAAAH-42551

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