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BVerwG Beschluss v. - 6 B 35/19

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 10 TKG 2004, § 11 TKG 2004, § 27 TKG 2004, § 42 TKG 2004

Kausalzusammenhang zwischen Marktbeherrschung und missbilligtem Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung einer Missbrauchsverfügung bei Drittmarktkonstellationen

Leitsatz

Der Erlass einer auf § 42 TKG gestützten Missbrauchsverfügung setzt in den sogenannten Drittmarktkonstellationen einen Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung voraus. Ob ein bestimmtes Verhalten des regulierten Unternehmens auf einem Drittmarkt zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem regulierten Markt führt, die ohne die beherrschende Stellung des Unternehmens auf diesem Markt nicht eintreten würde, obliegt der tatrichterlichen Würdigung und Bewertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:310120B6B35.19.0

Fundstelle(n):
YAAAH-42896

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