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BVerwG Urteil v. - 9 C 4/19

Gesetze: § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO, § 141 VwGO, § 127 VwGO, Art 3 Abs 1 GG, § 79 BewG, § 31 Abs 2 BVerfGG, § 79 Abs 1 BVerfGG

Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete bei Zweitwohnungssteuer; Teilbarkeit eines Steuerbescheids

Leitsatz

1. Eine Zweitwohnungssteuer kann nicht anhand der auf den festgestellten Jahresrohmiete bemessen werden (vgl. u.a. -).

2. Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich nicht befugt, eine zeitlich befristete Fortgeltung rechtswidriger Satzungsbestimmungen anzuordnen.

3. Ist eine vom Berufungsgericht vorgenommene Beschränkung der Berufungszulassung im Anfechtungsprozess wegen Unteilbarkeit des Streitgegenstands unwirksam, kann der Anspruch auf vollständige Aufhebung der Bescheide Gegenstand des Revisionsverfahrens werden.

4. Zu den Grenzen einer Teilbarkeit von Geldleistungsverwaltungsakten im Berufungszulassungsverfahren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:271119U9C4.19.0

Fundstelle(n):
HFR 2020 S. 314 Nr. 3
FAAAH-42901

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