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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 VG 38/16

Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Aufhebung eines Bescheides über die Feststellung von Schädigungsfolgen und die Bewilligung einer Versorgungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Fundstelle(n):
MAAAH-43003

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