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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 567/19

Die Kläger begehren von dem Beklagten weitere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) iHv mtl 634,55 EUR für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016.

Fundstelle(n):
KAAAH-43008

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