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BGH Beschluss v. - IX ZB 55/18

Gesetze: § 290 Abs 1 InsO, § 297a Abs 1 InsO

Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nur durch Insolvenzgläubiger mit angemeldeter Forderung zur Insolvenztabelle

Leitsatz

Den Antrag, die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn sich nach dem Schlusstermin herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 InsO vorgelegen hat, können nur Insolvenzgläubiger stellen, die sich durch Anmeldung ihrer Forderung am Insolvenzverfahren beteiligt haben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:130220UIXZB55.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 14 Nr. 13
NJW 2020 S. 9 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2020 S. 752
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2020 S. 692
WM 2020 S. 468 Nr. 10
ZIP 2020 S. 17 Nr. 9
ZIP 2020 S. 681 Nr. 14
EAAAH-43049

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