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BGH Beschluss v. - IV ZB 29/18

Gesetze: § 172 Abs 1 S 1 ZPO, § 182 Abs 1 S 2 ZPO, § 182 Abs 2 ZPO, § 418 Abs 1 ZPO, § 53 BRAO

Wirksamkeit einer gerichtlichen Zustellung: Beweiskraft der Zustellungsurkunde; Zugang eines Schriftstücks bei dem amtlichen Vertreter nach Zustellung an den Prozessbevollmächtigten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:120220BIVZB29.18.0

Fundstelle(n):
LAAAH-43171

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