Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - XI B 119/18

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Überraschungsentscheidung

Leitsatz

1. NV: Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärbarkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage.

2. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt dann nicht vor, wenn das Gericht die Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.131119.XIB119.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 367 Nr. 4
BAAAH-43196

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank