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BFH Urteil v. - V R 20/18

Gesetze: UStG § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Abs. 5 Satz 1 Abs. 7 Satz 5; UStG § 3g Abs. 1 Satz 1;

Kein Reverse Charge ohne Inlandsumsatz

Leitsatz

1. NV: Zweifel i.S. von § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG, ob der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist, müssen sich auf im Inland erbrachte Umsätze beziehen. Ohne Inlandsumsatz besteht kein sachliches Interesse an der Erteilung der in § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG genannten Bescheinigung.

2. NV: Liefert der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Elektrizität, die er mit seiner Windkraftanlage im Inland hergestellt hat, unter den Bedingungen des § 3g Abs. 1 Satz 1 UStG an einen gleichfalls im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer, befindet sich der Ort der Lieferung am Empfängerort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.121219.VR20.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 392 Nr. 4
DStR 2020 S. 794 Nr. 15
DStRE 2020 S. 572 Nr. 9
DStZ 2020 S. 548 Nr. 15
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2020 S. 252
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2020 S. 771
UStB 2020 S. 122 Nr. 4
LAAAH-43197

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