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Einkommensteuer | Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage (BFH)
Der BFH hat zu einer Reihe von
Rechtsfragen geurteilt, die die problembehaftete stille Gesellschaft betreffen
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Eine KG hatte - verkürzt dargestellt - ihre Forderung gegen eine GmbH in Höhe eines Nominalwerts von rund 1,4 Mio. DM, die bereits aufgrund der Notlage der Schuldnerin in ein Darlehen umgewandelt worden war, auf 1 DM abgeschrieben. Nach der folgenden Umwandlung des Darlehens in eine stille Beteiligung der KG an der GmbH wies die KG die stille Beteiligung in ihrer Bilanz mit 1 DM aus. Das FA war der Ansicht, dass sich die Höhe der Anschaffungskosten der stillen Beteiligung nach dem Teilwert der Darlehensforderung im Zeitpunkt der Umwandlung und nicht nach dem Buchwert der urs...