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BAG Urteil v. - 6 AZR 16/19

Gesetze: § 37 Abs 1 TVöD-V, § 6 Abs 1 S 1 Buchst b Alt 2 TVöD-V, § 9 Abs 1 TVöD-V, Anh zu § 9 Abschn B Abs 1 TVöD-V

Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

Tatbestand

Die Parteien streiten noch darüber, ob der Kläger bei seiner Tätigkeit in einer Rettungsdienstleitstelle Überstunden im Sinne der Durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) geleistet und hieraus folgend noch Anspruch auf Überstundenvergütung hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:301019.U.6AZR16.19.0

Fundstelle(n):
RAAAH-43237

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