Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von Kosten eines isolierten Vorverfahrens - Bestimmung der angemessenen Höhe der Rahmengebühr - Grundsicherung für Arbeitsuchende - existenzsichernde Leistung - Bedeutung der Angelegenheit - Höhe der Geschäftsgebühr - Toleranzgrenze - Erhöhungsgebühr - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid gegenüber einem Bedarfsgemeinschaftsmitglied
Leitsatz
1. Im Streit um existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch bereits geringe Beträge eine überdurchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit begründen (Festhalten an = BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr 2).
2. Eine Verringerung der anwaltlichen Bestimmung einer Rahmengebühr gegenüber dem erstattungspflichtigen Dritten ist im gerichtlichen Verfahren zulässig, ohne dass dies zum Verlust der dem Anwalt zuzugestehenden Toleranzgrenze führt.