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BSG Urteil v. - B 12 R 7/19 R

Tatbestand

Die klagende GmbH wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung der beklagten DRV Bund über 69 131,89 Euro für den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2014 wegen Versicherungspflicht ihres zu 1. beigeladenen GmbH-Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:190919UB12R719R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 608 Nr. 6
AAAAH-43448

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