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LAG Frankfurt/Main Urteil v. - 15 Sa 116/19

Gesetze: AGG § 1, 3, 22

Leitsatz

Leitsatz:

Der in einer Stellenanzeige solitär verwandte Begriff "Berufseinsteiger" ist dem Begriff "Berufsanfänger" in einer Stellenanzeige nicht gleichzusetzen.

Anders als die in einer Stellenanzeige enthaltene Formulierung "Berufseinsteiger sowie bis zu 5 Jahre Berufserfahrung" (vgl. - ) kann die solitäre Verwendung des Begriffs "Berufseinsteiger" Personen wegen des in § 1 AGG genannten Grundes „Alter“ gegenüber anderen Personen nicht in besonderer Weise benachteiligen iSv. § 3 Abs. 2 AGG.

Fundstelle(n):
AAAAH-43487

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