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LSG Bayern Urteil v. - L 11 AS 196/17

Streitig ist die Rücknahme im Zeitraum von Januar 2005 bis Juni 2013 bewilligter Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Erstattung überzahlter Leistungen nebst Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung i.H.v. insgesamt 92.994,19 EUR.

Fundstelle(n):
RAAAH-43490

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