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BGH Beschluss v. - IX ZB 39/19

Gesetze: § 4a Abs 1 InsO, § 302 Nr 1 InsO, § 823 BGB, §§ 823ff BGB

Insolvenzverfahren: Ausschluss einer Verfahrenskostenstundung bei hohen Verbindlichkeiten des Schuldners aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

Leitsatz

Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in Höhe von mehr als 1.800.000 € schließen eine Stundung der Verfahrenskosten aus.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:130220BIXZB39.19.0

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 554 Nr. 11
WM 2020 S. 523 Nr. 11
ZIP 2020 S. 622 Nr. 13
HAAAH-43690

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