Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 90/19

Gesetze: § 401 BGB, § 412 BGB, § 666 BGB, § 667 BGB, § 86 Abs 1 VVG, § 43a Abs 2 BRAO

Auskunftsanspruch des einen Prozess vorfinanzierenden Rechtsschutzversicherers gegen den durch den Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt; konkludente Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung

Leitsatz

1. Dem Rechtsschutzversicherer, der einen Prozess vorfinanziert hat, steht zur Ermittlung eines möglichen Herausgabeanspruchs ein Auskunftsanspruch gegen den durch seinen Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt zu.

2. Finanziert der Rechtsschutzversicherer mit Einverständnis seines Versicherungsnehmers einen Prozess und überlässt der Mandant dem beauftragten Rechtsanwalt den Verkehr mit dem Rechtsschutzversicherer, ist von einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen, soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:130220UIXZR90.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 577 Nr. 11
DB 2020 S. 556 Nr. 11
DStR 2020 S. 12 Nr. 14
DStR 2020 S. 14 Nr. 26
NJW 2020 S. 1585 Nr. 22
NJW 2020 S. 8 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2020 S. 1755
WM 2020 S. 527 Nr. 11
ZIP 2020 S. 561 Nr. 12
RAAAH-43691

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank