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BGH Beschluss v. - 4 StR 348/19

Gesetze: § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 S 1 StPO

Vorsatz muss bei Tathandlung vorliegen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:250919B4STR348.19.0

Fundstelle(n):
QAAAH-43703

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