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BVerwG Beschluss v. - 2 VR 2/19

Gesetze: § 101 Abs 1 BBG, § 9 BBG, § 97 Abs 2 BBG, § 97 Abs 3 BBG, § 98 BBG, § 99 Abs 3 BBG, § 99 Abs 2 BBG, Art 33 Abs 2 GG

Konkurrentenstreit, Beurteilungsirrelevanz von Nebentätigkeiten

Leitsatz

Leistungen, die ein Beamter außerhalb des ihm zugewiesenen hauptamtlichen Dienstpostens als Nebentätigkeit erbringt, sei es in Wahrnehmung eines Nebenamts (§ 97 Abs. 2 BBG) oder in Ausübung einer Nebenbeschäftigung (§ 97 Abs. 3 BBG), ohne dass der Dienstherr dies verlangt (§ 98 BBG) oder ein dienstliches Interesse an der Ausübung der Nebentätigkeit aktenkundig macht (§ 101 Abs. 1 BBG), sind in einer dienstlichen Beurteilung regelmäßig nicht zu bewerten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:230120B2VR2.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 14
SAAAH-43724

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