Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin (Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Insolvenzverwalter) nach Einstellung des Insolvenzverfahrens; Fristwahrungseignung einer genehmigungsfähigen Verfahrenshandlung
Leitsatz
NV: Wird das Insolvenzverfahren vor dem Ergehen einer Einspruchsentscheidung eingestellt, entfällt das vor diesem Zeitpunkt bestehende Sachentscheidungshindernis der fehlenden Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin. Die Einspruchsfrist ist durch die genehmigungsfähige Verfahrenshandlung der Insolvenzschuldnerin gewahrt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.201119.XIR51.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 136 Nr. 5 BFH/NV 2020 S. 519 Nr. 5 HFR 2020 S. 424 Nr. 5 ZIP 2020 S. 1675 Nr. 34 RAAAH-43733