Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 8 C 13/18

Gesetze: § 5 Abs 1 S 1 AusglLeistG, § 6 Abs 1 S 2 AusglLeistG, § 6 Abs 2 AusglLeistG, § 30 Abs 1 S 1 VermG, § 30a Abs 1 VermG, § 31 Abs 1b VermG, § 133 BGB, § 157 BGB

Nicht individualisierbares Begehren der Rückgabe sämtlichen Inventars sämtlicher Liegenschaften des Berechtigten

Leitsatz

1. Das Begehren der Rückgabe sämtlichen Inventars sämtlicher Liegenschaften des Berechtigten ist nicht individualisierbar, wenn die damit zurückverlangten Gegenstände weder gegenständlich eingegrenzt noch eingrenzbar sind und der Antrag insoweit keinen Ansatz zu zielgerichteten, zu bestimmten Gegenständen hinführenden Ermittlungen bietet.

2. § 31 Abs. 1b VermG setzt voraus, dass bei Ablauf der Ausschlussfrist des § 30a Abs. 1 VermG ein individualisierbarer Restitutionsantrag vorlag. Fehlt er in Bezug auf den zurückverlangten Vermögenswert, ist das Unterbleiben einer behördlichen Aufforderung zur nachträglichen Konkretisierung des Antrags nicht rechtsfehlerhaft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:271119U8C13.18.0

Fundstelle(n):
HAAAH-43852

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank