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Umwandlungsteuerrecht | Auflösung negativer Ergänzungsbilanzen beim Ausscheiden eines Gesellschafters (FG)
Negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines
neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft zur Vermeidung
des Überspringens stiller Reserven und zum Zwecke der Buchwertfortführung für
die Altgesellschafter gebildet worden waren, sind wieder aufzulösen, wenn der
neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn
spiegelbildlich gebildeten positiven Ergänzungsbilanz wieder aus der
Gesellschaft ausscheidet (;
Revision eingelegt, BFH-Az. IV R 27/19).
Hintergrund: Brutto- vs. Nettomethode
In Umwandlungs- bzw. Einbringungsfällen bei Personengesellschaften kann auf Antrag das übernommene Betriebsvermögen mit dem Buchwert angesetzt werden. Daher findet in der Praxis...