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BGH Urteil v. - I ZR 217/18

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG

Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: Kennzeichenmäßige Verwendung eines Zeichens im Modebereich; Verwendung eines weiteren Zeichens als Modellbezeichnung neben der Herstellerangabe

Tatbestand

Die Klägerin ist Inhaberin der am 3. Mai 1991 angemeldeten und am 27. September 1991 eingetragenen deutschen Wortmarke Nr. 2004517 "SAM" (Klagemarke), die Schutz für Bekleidungsstücke beansprucht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:141119UIZR217.18.0

Fundstelle(n):
GAAAH-44016

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