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BSG Urteil v. - B 11 AL 4/19 R

Gesetze: § 144 Abs 1 SGB 3, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 138 Abs 5 Nr 2 SGB 3, § 139 Abs 3 SGB 3, § 1 Abs 1 S 2 ErreichbAnO

Arbeitslosengeldanspruch bei geförderter beruflicher Weiterbildung - Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sind keine Anspruchsvoraussetzungen

Leitsatz

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung setzt keine Verfügbarkeit und damit auch nicht voraus, dass der Teilnehmer an der geförderten Maßnahme Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann (Erreichbarkeit).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:101219UB11AL419R0

Fundstelle(n):
HAAAH-44020

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