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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2297/18

Gesetze: Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 40 Abs 5 BBesG

Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der vormaligen, ebenfalls verbeamteten Ehefrau bezogenen kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 Abs. 5 BBesG) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG bzw des Sozialstaatsprinzips

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200211.1bvr229718

Fundstelle(n):
JAAAH-44028

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