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BFH Urteil v. - IV R 43/16

Gesetze: EstG § 15 Abs. 2; GewStG § 35b Abs. 2 Satz 2; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; AO § 180 Abs. 5 Nr. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 4, 5; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2;

Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten Feststellungsantrags - Notwendige Beiladung der inländischen Gesellschafter einer inländischen Oberpersonengesellschaft wegen negativer Feststellung betreffend die ausländische Unterpersonengesellschaft

Leitsatz

1. NV: Ein Feststellungsantrag, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens war, kann nicht zulässigerweise zum Gegenstand des Revisionsverfahrens gemacht werden.

2. NV: Die inländischen Gesellschafter einer inländischen (Ober-)Personengesellschaft, die ihrerseits an einer ausländischen (Unter-)Personengesellschaft beteiligt ist, sind zu einem Klageverfahren der inländischen Obergesellschaft wegen eines negativen Feststellungsbescheids gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO betreffend die Untergesellschaft notwendig beizuladen (Bestätigung des ).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.281119.IVR43.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 511 Nr. 5
GmbHR 2020 S. 609 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 9/2020 S. 330
HAAAH-44208

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